Ausstellungsrecht — Ausstellungsrecht, das dem Urheber eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Kunst oder der Lichtbildkunst vom Urheberrechtsgesetz ausdrücklich als Verwertungsrecht zuerkannte Recht, sein Originalwerk oder Vervielfältigungsstücke davon… … Universal-Lexikon
Ausstellungsrecht — Das Ausstellungsrecht ist das im Urheberrecht geregelte Recht bildender Künstler darüber zu bestimmen, wann, wo und wie sie ihre Werke erstmals öffentlich zur Schau stellen. Es ist somit das Erstausstellungsrecht. Im deutschen Recht wird das… … Deutsch Wikipedia
Ausstellungshonorar — Das Ausstellungshonorar bezeichnet im Unterschied zur Ausstellungsvergütung die Honorierung der künstlerischen Leistung eines Künstlers. Im Vorfeld der Honorierung kann aber nur für die Ausstellung von Werken verhandelt werden, die sich im… … Deutsch Wikipedia
Hagenbund — Der Hagenbund war eine Künstlervereinigung in Wien. Während der Zwischenkriegszeit stellte sie die fortschrittlichste Vertretung bildender Künstler in Österreich dar. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Mitglieder und verbundene Künstler 3… … Deutsch Wikipedia
Urheberrechte — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… … Deutsch Wikipedia
Urheberrechtsschutz — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… … Deutsch Wikipedia
Verwertungsrecht — Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts ist das ausschließliche Recht des Urhebers sein Werk zu verwerten, § 15 I,II UrhG. Die Verwertungsrechte sind in § 15 UrhG aufgelistet und in den §§ 16 22 UrhG geregelt.… … Deutsch Wikipedia
Urheberrecht — Copyright; intellektuelles Eigentum; geistiges Eigentum * * * Ur|he|ber|recht 〈n. 11〉 Sy Autorrecht 1. Verfügungsrecht des Urhebers über sein Werk 2. Gesamtheit der Rechtssätze, die ein individuelles geistiges Werk schützen * * * Ur|he|ber|recht … Universal-Lexikon
Verwertungsrecht — Ver|wer|tungs|recht, das (Rechtsspr.): Recht des ↑ Urhebers (b), sein Werk vermögensrechtlich zu nutzen. * * * Verwertungsrecht, das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk zu verwerten, und zwar in körperlicher Form (als… … Universal-Lexikon
Urheberrecht — Nationale sowie internationale Urheberrechtsgesetze geben dem Urheber einer Fotografie genau umrissene Rechte: das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht sowie das Ausstellungsrecht. Beim Vervielfältigungsrecht spielt die Art der… … Das Lexikon aus „Bernie's Foto-Programm"